Tollwutübertragung durch Fledermäuse und Igel
Daß Fledermäuse nützlich und an sich harmlos sind, ist bekannt. Weniger bekannt dagegen sein dürfte, daß ihr Biß das gefährliche Europäische Fledermaus-Lyssavirus ( EBLV-1 und -2 ) überträgt.
Besonders im Herbst kommt es oft zu unfreiwilligem Kontakt mit dem Menschen, wenn die Fledermäuse geeignete Winterquartiere erkunden oder auf ihren Wanderungen geschützte Schlafplätze suchen.
Tipp : Sollten Sie ein verletztes oder anderweitig flugunfähiges Tier finden, so ziehen Sie sich unbedingt dicke Handschuhe an oder nehmen Sie ein dickes Handtuch, wenn Sie es versorgen lassen wollen, denn die verängstigten Tiere beißen in ihrer Not.
Dies kann natürlich auch passieren, wenn Ihr Hund oder Ihre Katze mit Freigang eine flugunfähige Fledermaus finden. Selbst Igel können - zwar selten - an Tollwut erkranken.
Tückischerweise ist eine Tollwut-Infektion beim Hund nicht sofort an den bekannten Symptomen ( rasende Wut ) zu erkennen, denn es gibt auch die sog. stille Wut, die - wie der Name schon sagt - lange Zeit unerkannt bleibt. In dieser Zeit kann das ungeimpfte Tier schon viele andere angesteckt haben.
Daher ist es besonders wichtg, daß Sie bei Ihrem Hund oder Ihrer freilaufenden Katze regelmäßig die Tollwut-Impfung wiederholen lassen, und sich nicht darauf verlassen, daß Deutschland tollwutfrei sei, auch wenn dies die Medien gerne behaupten, denn das Friedrich Loeffler-Institut hat in 2016 bereits 18 ( ! ), im Jahre 2017 insgesamt 15 ( ! ) , in 2018 schon 4 Fälle von Tollwut registriert worden, und der neueste nachgewiesene Fall wurde im September 2021 gemeldet !
Tollwut ist eine gefährliche auch auf den Menschen übertragbare Erkrankung, für die es keine Heilung gibt !
Die Ansteckungsgefahr für Menschen ist heute noch in vielen Ländern Afrikas, Asiens, Osteuropas, Zentral- und Südamerikas sehr hoch. Sogar aus Marokko und Indien brachten Reisende 2005 und 2007 Tollwut mit.
Daher sollten Sie, wenn sie diese Länder bereisen wollen, sich auf jeden Fall vorher impfen lassen. Dasselbe gilt für Berufe, die in dieser Hinsicht sehr gefährdet sind, wie für Waldarbeiter, Tierhüter und Tierpfleger.
Tiere aus dem Ausland ohne nachweisbaren Tollwut-Impfschutz sind tierärztlicherseits verpflichtend dem Veterinäramt zu melden und in Quarantäne zu verbringen. Die Gefahr der unbemerkten Tollwut-Einschleppung steigt mit dem Zunehmen des illegalen Welpenhandels besonders in Corona-Pandemiezeiten.
Überträger sind aber nicht nur Fledermäuse, sondern auch andere Wild-Caniden, wie z.B. Dachs, Fuchs, Marder, Marderhunde, Iltis, Wiesel und Waschbären. Hierbei muß es aber nicht immer zur Übertragung durch einen Biß kommen, denn auch der an Gräsern hinterlassene infektiöse Speichel der infizierten Tiere reicht - durch Beschnuppern auf die Schleimhaut oder auf kleine oberflächliche Hautverletzungen aufgebracht - zur Übertragung aus.
Auskünfte erteilen auch die Untere Naturschutzbehörde, der örtliche Naturschutzbund und das Veterinäramt.