Tierarztpraxis

Dr. med. vet. Klaus-Peter Schwesig                                                -   Lagesche Str. 31   -   32756 Detmold   -                                                             Tel. 05231 - 34 21 8

Zu hohe Steuern für Listenhunde

Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein gab zwei Klägern recht, die sich gegen die viel zu hohe Hundesteuer  (400,- statt 75,- und 800,- statt 110,- ) für ihre Rassen Bullmastiff und Bordeuxdogge per Klage gewehrt hatten.

Für diese "Listenhunde" gelten zum Teil viel höhere Steuer als für andere, "normale" Hunde. Nach Ansicht des Gerichtes müssen jedoch in jedem Fall konkrete tatsächliche Anhaltspunkte für eine vermutete Gefährlichkeit gegeben sein, die die "verhaltenslenkende Wirkung eines erhöhtern Steuersatzes" rechtfertigen würden.

Dies konnte jedoch in den beiden genannten Fällen nicht bestätigt werden, sodaß die Kläger Recht bekamen.

Dieses Urteil könnte richtungsweisende Wirkung für vergleichbare Fälle in anderen Bundesländern haben ...

Urteilsaktenzeichen : Verwaltungsgericht SH Urteile vom 15. Juli 2016, AZ 86/15 und 4A 71/15